Seit über 20 Jahren veranstalten wir regelmäßig Sprengstoffrechtliche Lehrgänge nach §32 1.Spreng.V.
-für das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
-für das Vorderladerschießen
-für das Böllerschießen
Die erfolgreiche Teilnahme an einem dieser Lehrgänge ist die Voraussetzung zur Beantragung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 27 SprengG. ("Pulverschein").
Der nächste Wiederladelehrgang findet statt:
Donnerstag, den 04.10.2018 von 18.00 - 22.00 Uhr
Freitag, den 05.10.2018 von 18.00 - 22.00 Uhr
Samstag, den 06.10.2018 von 09.00 - 17.00 Uhr
Die Auschreibung zum Lehrgang finden Sie HIER
Das Anmeldeformular finden Sie HIER
Lehrgangs- und Prüfungsort ist der Schützenverein Bobenheim-Roxheim
(Schützenweg 1, 67240 Bobenheim-Roxheim).
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